
Aktuelles
Wir informieren Sie über aktuelle Informationen und Entwicklungen der BG Luginsland
Informationen zu Covid 19
Sehr geehrte Mitglieder, Mieterinnen und Mieter,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf wichtige Verhaltensregeln zum Umgang bezüglich des aktuell auftretenden Coronavirus informieren.
Wir bitten Sie zum eigenen Schutz und zum Schutze Ihrer Mitbewohner oder Besucher Nachfolgendes zu beachten:
1. Was ist das Coronavirus?
Bei dem Erreger handelt es sich um ein Virus aus der Gruppe der Coronaviren (CoV). Die neue Variante des Virus trägt den Namen SARS-CoV-2. Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen, Halsschmerzen und Atemprobleme wie Kurzatmigkeit können auf eine Infektion mit Coronaviren hinweisen. Bei schweren Verläufen kann es bei einer Infektion mit Sars-CoV-2 zu einer Lungenentzündung kommen.
2. Wie wird das neuartige Coronavirus übertragen?
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Es ist davon auszugehen, dass die Übertragung primär über Sekrete der Atemwege erfolgt. Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob das neuartige Coronavirus jedoch auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
3. Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?
Wie bei anderen Atemwegerkrankungen können Sie durch einfache Hygienemaßnahmen, insbesondere Husten- und Niesetikette, Händehygiene und Abstand zu Erkrankten, das Risiko vermindern, sich oder andere anzustecken.
Das heißt konkret:
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Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (FFP2 oder OP-Maske), wenn Sie auf andere Menschen treffen (könnten).
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Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
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Husten oder niesen Sie andere nicht an.
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Husten Sie nicht in die Hand, sondern in ein Einmaltaschentuch, ggf. in Ihre Armbeuge.
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Benutzen Sie Einmaltaschentücher und entsorgen Sie diese möglichst sofort nach einmaliger Benutzung in dicht schließenden Müllbehältern.
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Vermeiden Sie Händekontakt und Berührungen von Augen, Nase oder Mund.
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Waschen Sie sich oft und gründlich die Hände, z. B. nach Personenkontakt, Benutzung von Sanitäreinrichtungen.
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Verreiben Sie die Seife 30 Sekunden zwischen den Fingern.
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Stehen keine Waschgelegenheiten zur Verfügung, können die Hände mit geeigneten alkoholischen Lösungen, Gels oder Tüchern desinfiziert werden.
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Lüften Sie Räume mehrmals täglich mehrere Minuten. Dies verringert die Zahl der Keime in der Luft und verhindert das Austrocknen der Schleimhäute.
4. Was ist zu tun, wenn eine Person in Kontakt mit einer infizierten Person stand?
Personen, die einen engen Kontakt mit einer Person hatten, bei der das neuartige Virus im Labor nachgewiesen wurde, oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollten Kontakte zu anderen Personen vermeiden und sich unverzüglich mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten kann man z. B. über eine Datenbank des Robert Koch-Instituts (RKI) abfragen. Melden Sie sich beim Patientenservice unter der Telefonnummer 116117 für weitere Maßnahmen (z.B. Informationen zu den Testmöglichkeiten).
5. Betreten der Gemeinschaftsräume in Ihrem Haus
Als Vermieter weisen wir Sie auf die oben genannten allgemeinen Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus hin. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass Sie sich vor dem Betreten von Gemeinschaftsräumen (Waschküche etc.) oder dem Treppenhaus die Hände entsprechend der empfohlenen Hygieneregeln waschen und eine medizinische Maske (FFP2 oder OP-Maske) tragen.
6. Abfalltrennung
Da sich mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an. Es kommt auf alle Bürgerinnen und Bürger an, damit die Restabfalltonnen nicht überquellen und Hygieneregeln eingehalten werden. Umso wichtiger sind während der Coronavirus-Pandemie die Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung.
Ausnahmen gelten nur für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben. Für diese Personengruppe gilt:
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Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
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Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
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Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
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Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierten Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.
Weitere Informationen erhalten Sie durch das Robert-Koch-Institut (RKI) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Der Patientenservice ist telefonisch unter 116117 zu erreichen.