Aufgaben und Ziele
In der Satzung der Baugenossenschaft Gartenstadt Luginsland eG ist in § 2 Abs.1 der Grundgedanke wie folgt verankert: „Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.“
Neben dem Grundgedanken des Förderprinzips ist auch dem Identitätsprinzip eine große Bedeutung beizumessen. Das bedeutet, dass die Mitglieder durch ihre Mitgliedschaft einerseits Träger der Genossenschaft, andererseits als Mieter der Wohnung zugleich auch Kunde der Förderleistung sind.
Selbstbestimmung und Selbstverwaltung sind weitere bedeutende Pfeiler, auf denen das genossenschaftliche Selbstverständnis aufgebaut ist. Das Solidarprinzip der Genossenschaft garantiert demokratische Kompromissfähigkeit. Dabei kann die gemeinsam vorgegebene wirtschaftliche Zielsetzung nicht von Einzelnen bestimmt, sondern nur von allen gemeinsam getragen werden.
Unsere vorrangige Aufgabe ist es, diesem Grundgedanken durch die qualitative Verbesserung des Wohnungsbestands gerecht zu werden. Deshalb wird der Modernisierung, Sanierung und Instandhaltung des Hausbesitzes aktuell besondere Bedeutung beigemessen.
Auch aufgrund der sich verändernden Bevölkerungsstruktur wollen wir unseren Mitgliedern künftig neben den bereits vorhandenen Wohnformen (Seniorengerechtes und Betreutes Wohnen) neue Möglichkeiten eröffnen, um langfristig in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Als modernes Dienstleistungsunternehmen verfolgen wir aber nicht nur dieses Ziel, sondern sind bestrebt, die Interessen aller Mitglieder zu wahren.

